Die Rechtsform

Wenn Menschen gemeinsam ein Haus bauen und bewohnen, muss es einen rechtlichen Rahmen geben.

Nach reiflicher Überlegung haben wir uns 2014 entschieden, unser Projekt in der Schopenhauerstraße als Genossenschaft zu organisieren. So ist sichergestellt, dass Entscheidungen demokratisch gefällt werden, dass die Gruppe neue Bewohner gemeinsam aussucht und dass das von uns aufgebaute Projekt nicht irgendwann einfach verkauft wird.

Eine Genossenschaft ist im Prinzip eine Firma, die ihren Mitgliedern gehört und deren Zweck darin besteht, ihren Mitgliedern Produkte oder Dienstleistungen zu günstigen Konditionen zu verschaffen. Die Geschäfte führt ein gewählter Vorstand, der von einem gewählten Aufsichtsrat überwacht wird.
Im Unterschied zu einer klassischen Firma ist das höchste Gremium die Mitgliederversammlung, auf der jedes Genossenschaftsmitglied genau eine Stimme hat (unabhängig von der tatsächlichen Höhe von Beteiligungen oder Einlagen).

In einem genossenschaftlichen Wohnprojekt gehört die Immobilie der Genossenschaft, die durch ihre Mitglieder gebildet wird. Die Wohnungen werden Genossenschaftsmitgliedern gegen ein Nutzungsentgelt überlassen. Als Genossenschaftsmitglied ist man damit in der Doppelrolle Miteigentümer und Mieter gleichermaßen zu sein. Im Juni 2015 wurde unsere Genossenschaft nach genauer Prüfung durch verschiedene Prüfinstanzen in das Handelsregister eingetragen.

Damit haben wir den juristisch-kaufmännischen Status der „eingetragenen Genossenschaft“  – und befinden uns damit in der guten Gesellschaft von über 7.500 Genossenschaften in Deutschland.