Platz fürs PatchWorkHaus!

Nachdem wir uns mit dem Grundstückskauf einen Platz für unser PatchWorkHaus gesichert haben, dürfen wir nun darauf auch „Platz machen“! 
Als Antwort auf unseren Antrag, die Bestandsgebäude abreißen zu dürfen, teilt uns das Bauamt heute mit:
„Sehr geehrte/r Bauherr/in/en, unbeschadet privater Rechte Dritter wird Ihnen gem. § 75 Abs. 1 BauO NRW die beantragte Genehmigung erteilt. […]“. 
Danach folgen noch fünf eng beschriebene Seiten sowie ein Stapel Anhänge… gut, dass wir unsere Architekten haben, die sich mit all den amtlichen Formulierungen bereits auskennen!

Auf dem ca. 2.800 m² großen Gelände stehen eine zuletzt ungenutzte Gewerbehalle sowie ca. 30 Garagen. Wir planen den Abriss für November und überlegen, ob wir nicht zuvor Graffitikünstlern die Möglichkeit bieten könnten, sich großflächig (und ohne Gefahr von Konflikten mit Immobilienbesitzern) auszutoben.